| Woche | Zeitraum | Uhrzeit |
|---|---|---|
| Woche 1 | 30.06. – 03.07.2026 | 08:00 – 16:00 Uhr |
| Woche 2 | 06.07. – 10.07.2026 | 08:00 – 16:00 Uhr |
| Woche 3 | 13.07. – 17.07.2026 | 08:00 – 16:00 Uhr |
| Woche 4 | 20.07. – 24.07.2026 | 08:00 – 16:00 Uhr |
| Woche 5 | 27.07. – 31.07.2026 | 08:00 – 16:00 Uhr |
Tagesstruktur:
08:00 – 14:15 Uhr: BGQ
14:30 – 16:00 Uhr: Theorie Klasse C / CE bzw. D / DE
Die Maßnahme ist erforderlich für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich im Güter- oder Personenverkehr tätig werden möchten und ihre Fahrerlaubnis
erworben haben.
Für Fahrerinnen und Fahrer, die ihre entsprechende Fahrerlaubnis vor diesen Stichtagen erworben haben, besteht Bestandsschutz. In diesem Fall ist keine Grundqualifikation erforderlich, sondern lediglich die regelmäßige Weiterbildung.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist damit der gesetzlich vorgesehene Weg zur erstmaligen Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst insgesamt:
140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten
Die Ausbildung folgt einer klaren Systematik:
Zunächst wird ein gemeinsames Grundlagenwissen vermittelt, das für alle Berufskraftfahrerinnen und -fahrer gilt – unabhängig vom späteren Einsatzbereich.
Darauf aufbauend erfolgt der fachspezifische Unterricht für den gewerblichen Güterverkehr.
Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere:
Die Inhalte setzen sich zusammen aus:
Theorieunterricht zu rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen
Ein praktischer Fahranteil ist Bestandteil der Ausbildung, jedoch keine klassische Fahrausbildung.
Nach Abschluss des Kurses erfolgt eine theoretische Prüfung bei der IHK.
Nach bestandener Prüfung wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen – Voraussetzung für die gewerbliche