| Woche | Zeitraum | Uhrzeit |
|---|---|---|
| Woche 1 | 07.04. – 10.04.2026 | 08:00 – 14:15 Uhr |
| Woche 2 | 13.04. – 17.04.2026 | 08:00 – 14:15 Uhr |
| Woche 3 | 20.04. – 24.04.2026 | 08:00 – 14:15 Uhr |
| Woche 4 | 27.04. – 30.04.2026 | 08:00 – 14:15 Uhr |
| Woche 5 | 04.05. – 11.05.2026 | 08:00 – 14:15 Uhr |
Die Maßnahme ist erforderlich für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich im Güter- oder Personenverkehr tätig werden möchten und ihre Fahrerlaubnis
Für Fahrerinnen und Fahrer, die ihre entsprechende Fahrerlaubnis vor diesen Stichtagen erworben haben, besteht Bestandsschutz. In diesem Fall ist keine Grundqualifikation erforderlich, sondern lediglich die regelmäßige Weiterbildung.
Die beschleunigte Grundqualifikation ist damit der gesetzlich vorgesehene Weg zur erstmaligen Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.
Die beschleunigte Grundqualifikation umfasst insgesamt:
140 Unterrichtsstunden à 60 Minuten
Diese setzen sich zusammen aus:
Ein praktischer Fahranteil ist Bestandteil der Ausbildung, jedoch keine klassische Fahrausbildung.
Nach Abschluss des Kurses erfolgt eine theoretische Prüfung bei der IHK.
Nach bestandener Prüfung wird die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen – Voraussetzung für die gewerbliche